Jugendliche können mit dem Jugendvorstoss ihre Ideen und Wünsche für die Gestaltung von Uster einbringen. Der Jugendvorstoss behandelt Themen, für die der Gemeinderat zuständig ist. Beispielsweise das Angebot einer fix installierten Graffitiwand, eines Skateparks oder etwas anderes, dass Jugendliche in Uster cool und sinnvoll finden würden.
Ablauf und Vorgehen
Schritt 1:
Hast du eine Idee für einen Jugendvorstoss? Dann melde dich bei der Jugendarbeit Uster. Wir geben dir ein Formular zum Ausfüllen und Unterschriften Sammeln. Für deinen Vorschlag brauchst du mindestens 20 Unterschriften von Jugendlichen aus Uster, die zwischen 12 und 17 Jahre alt sind.
Schritt 2:
Das Formular reichst du dann bei der Jugendarbeit Uster ein. Wir helfen dir bei der Organisation einer Versammlung. An dieser Versammlung sind alle Jugendliche dabei, die unterschrieben haben.
Schritt 3:
An dieser Versammlung stimmt ihr ab, ob ihr den Vorschlag einreichen möchtet oder ob es noch Änderungen braucht. Zudem entscheidet ihr, wer den Vorstoss im Gemeinderat vertritt.
Schritt 4:
Dein Vorschlag wird anschliessend beim Gemeinderatspräsidium eingereicht und nach parlamentarischen Regeln behandelt.
Schritt 5:
Der Gemeinderat entscheidet über deinen Vorschlag und informiert dich anschliessend über den weiteren Verlauf.
Wer kann einen Vorstoss einreichen?
Alle Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren, die in Uster wohnen, können einen Vorstoss einreichen oder unterschreiben. Die Nationalität spielt keine Rolle.
Die Rechtlichen Grundlagen des Jugendvorstosses: Art. 17a Gemeindeordnung der Stadt Uster
Wenn du einen Jugendvorstoss einreichen möchtest. dann melde dich bei Nicole von der Jugendarbeit Uster!
E-Mail: nicole.frerichs@uster.ch
Website: www.jugendarbeit-uster.ch
WhatsApp: 079 793 86 10